Pharmazeutische Dienstleistungen
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten.
Dienstleistungen im Überblick
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
- nach einer Organtransplantation neue Medikament verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen Immunsuppressiva)
- Medikamente zum Inhalieren erhalten
Polymedikation
Wenn Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen
Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. (Man spricht dann von Polymedikation.) Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen. Die Apotheke kann durch ihre Beratung dazu beitragen, dass die Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam erfasst in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre Behandelnde Ärztin hinzugezogen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Warum das Ganze?
Bei der Anwendung von mehreren Arzneimitteln können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen. Die Apotheke hilft dabei, solche Probleme zu vermeiden.
Orale Antitumortherapie
Wenn Sie Tabletten oder Kapseln gegen eine Krebserkrankung einnehmen
Manche Krebspatientinnen und -patienten erhalten Tabletten oder Kapseln zum Einnehmen gegen den Tumor. Die Apotheke kann durch pharmazeutische Betreuung dazu beitragen, dass arzneimittelbezogene Probleme bei solchen oralen Tumortherapien rechtzeitig erkannt und gelöst werden.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam führt mit Ihnen eine strukturierte Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapiesicherheit überprüft und mögliche arzneimittelbezogene Probleme identifiziert. Dabei werden die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie berücksichtigt. Bei Bedarf wird zwei bis sechs Monate später eine erneute Beratung durchgeführt, um zum Beispiel mögliche Fragen zur Anwendung zu besprechen. Falls erforderlich und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Innerhalb der ersten sechs Monate einer neuen, ambulant durchgeführten, erstmaligen oder zusätzlichen oralen Antitumortherapie haben Sie Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Warum das Ganze?
Bei Einnahme von oralen Antitumortherapeutika können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen. Die Apotheke hilft dabei, solche Probleme zu vermeiden.
Bluthochdruck
Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen
Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.
Was passiert in der Apotheke?
Die Apotheke misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, kann die Apotheke Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Warum das Ganze?
Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte “im grünen Bereich” liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in der Apotheke hilft dabei.
Inhalativa
Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten
Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, zum Beispiel wegen einer Atemwegserkrankung. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll sie unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Therapie verbessern.
Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem Placebo- oder „Dummy-Gerät“ selbst üben.
Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dann dürfen Sie das Training in der Apotheke in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von sechs Jahren. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.
Warum das Ganze?
Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.